Güterkraftverkehrsgesetz + PersonenBeförderungsGesetz + Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Güterkraftverkehr / Personenbeförderung:
- geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern / Personen
mit Kraftfahrzeugen oder Zügen, deren zGM > 3,5t / 8Personen.
Von den Vorschriften ausgenommene Transporte (Beispiele):
- gelegentliche, nichtgewerbsmäßige Beförderung durch Vereine für ihre Mitglieder oder
für gemeinnützige Zwecke,
- Beförderung beschädigter/reparaturbedürftiger Fahrzeuge aus Gründen der Verkehrssicherheit / zum
Zwecke der Rückführung,
- Reisegepäck (bei genehmigten Fahrten nach dem PBefG),
- Milch und Milcherzeugnisse für andere zwischen landwirtschaftlichen Betrieben,
Milchsammelstellen und Molkereien durch landwirtschaftliche Unternehmer.







